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Zur Nutzung des Namens von Swami Sivananda

Somit ist jede Art kommerzieller und/oder werblicher Benutzung des Namens „Sivananda“ nicht zulässig. Beispiele unzulässiger kommerzieller und/oder werblicher Benutzung sind

  • Anbieten von Yogaunterricht oder anderen markenrechtlich geschützten Waren und/oder Dienstleitungen unter der Bezeichnung „Sivananda“
  • Registrierung und/oder Nutzung einer Domain, die die Bezeichnung „Sivananda“ enthält
  • Bezeichnung einer Yoga-Schule unter Verwendung des Namens „Sivananda“

Die vorstehend genannten Nutzungsformen sind nur Beispiele einer unzulässigen Nutzung. Eine das Markenrecht verletzende Nutzung kann zudem noch durch zahlreiche weitere Fälle geschehen.

Die Nutzung des Namens „Sivananda“ in Zusammenhang mit Yoga ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Markeninhabers zulässig.

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