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Zur Nutzung des Namens von Swami Sivananda
Somit ist jede Art kommerzieller und/oder werblicher Benutzung des Namens „Sivananda“ nicht zulässig. Beispiele unzulässiger kommerzieller und/oder werblicher Benutzung sind
- Anbieten von Yogaunterricht oder anderen markenrechtlich geschützten Waren und/oder Dienstleitungen unter der Bezeichnung „Sivananda“
- Registrierung und/oder Nutzung einer Domain, die die Bezeichnung „Sivananda“ enthält
- Bezeichnung einer Yoga-Schule unter Verwendung des Namens „Sivananda“
Die vorstehend genannten Nutzungsformen sind nur Beispiele einer unzulässigen Nutzung. Eine das Markenrecht verletzende Nutzung kann zudem noch durch zahlreiche weitere Fälle geschehen.